Landesjagdverband Sachsen ergreift neue Maßnahmen
Der Landesjagdverband Sachsen und das sächsische Sozialministerium arbeiten in der ASP-Prävention bereits erfolgreich zusammen. Der Druck durch zuwanderndes Schwarzwild aus dem nahen Polen ist jedoch ungebrochen hoch. Darum haben der Vizepräsident des LJV Wilhelm Bernstein, Sozialministerin Petra Köpping und der zuständige Staatssekretär Vogel die gemeinsamen Anstrengungen nun auf eine neue Ebene gehoben. Der Landesjagdverband Sachsen erhält 1,5 Millionen, mit denen die Eindämmung er ASP in den betreffenden Landkreisen durchgeführt wird. Damit schafft er die personellen Voraussetzung für die erforderlichen Maßnahmen und beschafft die nötige Ausrüstung. Die verstärkte Bejagung soll gemeinsam mit den Jägern vor Ort erfolgen.
Wie sehen die Maßnahmen aus?
Entscheidender Faktor ist vor allem die konsequente verstärkte Bejagung. Um diese gemeinsame Aufgabe von Land, Landkreisen und Jägerschaft bewerkstelligen zu können, waren neue Maßnahmen erforderlich. Denn nur durch effektive und planvolle Bejagung können die Schwarzwildbestände abgesenkt und die Ausbreitung der Seuche verhindert werden. Betroffen ist das ASP-Restriktionsgebiet der Landkreise Görlitz und Bautzen. Das Restriktionsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 1000 Quadratkilometern und damit circa 10.000 bis 15.000 Sauen. Im Umkehrschluss heißt das, dass von den Maßnahmen an die 200 Jagdausübungsberechtigte betroffen sind. Ohne deren unermüdlichen Einsatz eine Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest nicht möglich ist. Ebenso betrifft dies Bundesforst, sächsische Staatsforsten und kommunale Forstverwaltungen.
Was planen der Landesjagdverband Sachsen und das Sozialministerium?
Sinn und Zweck der ergriffenen Maßnahmen ist die verstärkte Bejagung auf Grundlage der bereits geltenden Allgemeinverfügungen. Grundsätzlich sind die Maßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Revierinhaber gedacht: Hilfe zur Selbsthilfe also! Der Revierinhaber stellt den Jagdleiter, kann dies aber auch delegieren. Die Abschussprämie kommt auch weiterhin dem Jagdausübungsberechtigten zu. Die Koordination zwischen Jagdausübungsberechtigten und Behörden übernimmt der Landesjagdverband. Zudem werden über den Landesjagdverband Sachsen Jagden organisiert und zusätzliche Jäger rekrutiert. Der Verband beschafft zudem ein großes Arsenal an jagdlichen Einrichtungen, dessen Transport und Verwaltung er ebenfalls übernimmt. Auch für die Desinfektion, Wildbergung und Verwertung wird Ausrüstung gestellt. Wildbergung und Verwertung werden ebenfalls organisiert. Der Landesjagdverband Sachsen beschafft mobile Desinfektionsstationen, Fahrzeuge und Kühlanhänger.
Wie soll gejagt werden?
Grundsätzlich ist geplant, dass die Jagden an Wochenenden stattfinden, dabei sollen jeweils zwei Jagdleiter zwei voneinander unabhängige Jagden organisieren. Angesetzt sind die Jagden Samstags mit zwei Treiben pro Jagd. Dabei sollen jeweils 30 bis 50 Jäger eingesetzt werden. Zudem sollen Treiber und Stöberhund-Meuten zum Einsatz kommen. Grundsätzlich finden die Jagden auf Schwarzwild statt. Zudem besteht die Möglichkeit, am Freitag und Sonntag Ansitze anzubieten. Auch die Probeentnahme findet jeweils zentral am Streckenplatz statt. Das Hauptaugenmerk der „Verstärkten Bejagung“ liegt auf der Durchführung von Drückjagen. Geplant sind insgesamt 20 Jagdwochenenden mit jeweils 2 Jagden. Auch Nachsuchen sowie der Versicherungsschutz werden über den Landesjagdverband organisiert.
Effektiv bejagen – Jägerschaft und Politik arbeiten Hand in Hand
In der Form ist dies sicherlich eine einzigartige Zusammenarbeit zwischen dem Landesjagverband Sachsen und den zuständigen Behörden. Anstatt oktroyierter Maßnahmen wird hier zusammengearbeitet: ein Modell das auch in anderen betroffenen Bundesländern Schule machen kann. Um dem Koordinations- und Verwaltungsaufwand gerecht zu werden, werden drei Planstellen geschafften, zudem ist auch die Geschäftsführung für das Projekt im Einsatz. Auch der Austausch mit dem ASP-Krisentstab und somit mit dem sächsischen Sozialministerium steht dabei im Fokus. Das Projekt ist vorerst auf ein Jahr angelegt.