Europäischer Gerichtshof: Wolfsjagd nicht mehr unmöglich

Der europäische Gerichtshof hat sich zum finnischen Wolfsmanagement geäußert. Generell ist eine Wolfsjagd nicht unmöglich, wenn sie strenge Auflagen erfüllt.

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Der europäische Gerichtshof hat heute im Falle der finnischen Wölfe geurteilt. Generell sei eine Wolfsjagd nicht unmöglich.

Seit Jahren bekriegen sich die finnische Regierung und die europäische Kommission, wenn es um den Wolf geht. Im Land der Suomi und Lappen „managen“ Jäger schon lange den Wolf. Das war der EU lange ein Dorn im Auge.

PM: Deutscher Jagdverband e.V.

Freie Fahrt für die Wolfsjagd?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem heute veröffentlichten Urteil zur Wolfsjagd in Finnland klargestellt, dass eine behördliche Entscheidung über eine Ausnahme vom strengen Schutz nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) aus vielerlei Gründen möglich ist, aber strengen Anforderungen unterliegt. Finnland hatte eine Ausnahme zugelassen, um illegale Tötungen zu verhindern und der Bevölkerung Handlungsspielraum zu ermöglichen. Der EuGH sieht dieses Vorgehen kritisch.

EU-Technokraten verschlimmbessern die Rechtslage

Der EuGH hat sich zum finnischen Wolfsmanagement geäußert. Generell ist eine Wolfsjagd nicht unmöglich, wenn sie strenge Auflagen erfüllt.

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Alle Maßnahmen, die zum Schutz von Tieren oder zur Abwehr von Schäden bisher erlaubt sind, werden durch das Urteil nicht eingeschränkt. Dazu zählt auch der Schutz von Weidetieren und Jagdhunden. Der EuGH befasst sich nur mit dem – weiter gefassten – Ausnahmegrund des Art. 16 Abs. 1e), mit dem allgemeinen Ziel der Entnahme von nach Anhang IV der Richtlinie geschützten Tieren. „Das Urteil enthält einerseits erfreuliche Klarstellungen zu den Ausnahmegründen des Artikel 16, andererseits eröffnet es auch sehr weitgehende Klagemöglichkeiten“, sagt DJV-Vizepräsident Helmut Dammann-Tamke. Wenn die Mitgliedsstaaten die Flexibilität, die Artikel 16 e) ermöglicht, im Wolfsmanagement nutzen wollen, sei der Begründungsaufwand für die Behörden erheblich. „Der DJV spricht sich daher dafür aus, die Realität endlich anzuerkennen und den Wolf in Anhang V der FFH-Richtlinie aufzunehmen“, so Dammann-Tamke. Dies sei das wirksamste Mittel um die gesellschaftliche Akzeptanz des Wolfes zu sichern.

Finnland erfüllt Bedingungen für Wolfsjagd nicht

Der EuGH hat sich zum finnischen Wolfsmanagement geäußert. Generell ist eine Wolfsjagd nicht unmöglich, wenn sie strenge Auflagen erfüllt.

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Der EuGH stellt für Anhang-IV-Arten in Artikel 16 besondere Anforderungen an eine Ausnahmeentscheidung. Voraussetzung für die Ausnahme ist immer der „günstige Erhaltungszustand“ der Population und dass es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt. Zusätzlich muss ein Ausnahmegrund erfüllt sein, etwa der Schutz von Tieren oder der öffentlichen Sicherheit. Diese sind in Artikel 16 Abs. 1 a)-d) geregelt. Der fünfte Grund in Buchstabe e) befasst sich nur allgemein mit der Entnahme, die allerdings nur selektiv, in beschränktem Ausmaß und unter strenger behördlicher Kontrolle erfolgen darf. Nach dem Urteil ist es zwar grundsätzlich möglich, auch zur Verhinderung von illegalen Tötungen eine Ausnahme vom strengen Schutz der FFH-Richtlinie zuzulassen. Die Anforderungen an die Begründung einer solchen Entscheidung, ihre Detailtiefe und die Überwachung sind – wie der EuGH jetzt nochmals betont hat – hoch. In Finnland waren diese Bedingungen nach Ansicht des Gerichtshofs wohl nicht erfüllt.

Finnisches Verwaltungsgericht nun am Zug

Über die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen nach dem finnischen Wolfsmanagement muss nun das oberste finnische Verwaltungsgericht unter Berücksichtigung der Aussagen des EuGH entscheiden. Zu den Grundlagen der finnischen Ausnahmeentscheidung äußerte sich der Gerichtshof auf Grund der ihm vorliegenden Unterlagen kritisch.

Bei Unklarheiten über die Auslegung des Europarechts können Gerichte aus den EU-Mitgliedsstaaten dem EuGH Fragen vorlegen. Der EuGH beantwortet in einem In einem sogenannten Vorabentscheidungsverfahren diese abstrakt formulierten Fragen und das nationale Gericht entscheidet anschließend über den konkreten Fall.