Als im September 2006 nahe dem nordhessischen Bad Arolsen bei einer Nachsuche in einem Maisfeld eine Rotte von 20 Sauen aufgescheucht worden war, kam es zu einem Unfall auf der nahen Autobahn A 44. Zwei Jagdpächter wurden darauf wegen fahrlässiger Körperverletzung und Unfallflucht zu einer Geldstrafe von je 1.800, Euro und zu einem zweimonatigen Jagdverbot verurteilt. Einen Teilerfolg erreichten jetzt die beiden Männer bei einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht in Kassel, als sie sich mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße von je 1.800, Euro einverstanden erklärten. Zwar ist die Geldbuße genauso hoch wie die zuerst verhängte Geldstrafe, es entfallen aber die nicht unerheblichen Verfahrenskosten und vor allem gelten beide nun nicht als vorbestraft. (ar/JÄGER)