* Strikte Hygiene sollte bei Jagdwannen, Messern und andere Jagdgebrauchsgegenständen eingehalten werden. Dies gilt besonders, wenn in verschiedenen Revieren gejagt wird. Personen, die Kontakt zu Hausschweinen haben, sollten in Wildschweinepest gefährdeten Bezirken möglichst nicht jagen gehen.
* Keine Speise- oder Schlachtabfälle, keinen Aufbruch oder Tierkörperteile von Schwarzwild für Kirrungen oder Luderplätze verwenden.
* Als krank angesprochene Wildschweine im unaufgebrochenen Zustand der Untersuchungseinrichtung zuführen.
* Aufbruch von Wildschweinen sicher vergraben. Noch besser: über die Tierkörperbeseitigung entsorgen. In Gefährdeten Bezirken sind alle erlegten Wildschweine einschließlich Aufbruch zu sammeln und einer labordiagnostischen Untersuchung zu unterziehen.
* Darauf achten, dass Speiseabfälle an Camping- und Raststätten sicher entsorgt werden.
Die ortsansässigen Jäger spielen bei der Seuchenbekämpfung eine entscheidende Rolle, so DJV-Präsident Jochen Borchert: Wir appellieren an die Jäger in den betroffenen Gebieten, verstärkt Frischlinge und Überläufer zu erlegen, da diese als Hauptüberträger der Schweinepest gelten. (red)