Seitdem ist das Virus inzwischen bei 18 Wildschweinen im Kreisgebiet nachgewiesen worden. Das Kreisveterinäramt hatte nach und nach das rechtsrheinische Kreisgebiet zum Wildschweinpest gefährdeten Bezirk erklärt und weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche eingeleitet. Vor allem gilt es zu verhindern, dass die bislang nur bei den Wildschweinen grassierende Seuche auf Bestände mit Hausschweinen übergreift. Ein wichtiger Baustein im Konzept zur Seuchenbekämpfung ist die Impfung der Wildschweine, die nun mit der Auslage von insgesamt 24.000 Ködern beginnt. Die rund 250 Jagdrevierinhaber werden dann die 24.000 Köder, die tiefgefroren vom Veterinäramt ausgehändigt werden, unmittelbar nach Erhalt im Wald auslegen. Je 100 Hektar Wald sind zwei Köderplätze mit insgesamt 80 Ködern einzurichten und regelmäßig mit Mais zu bestücken, damit die Wildschweine angelockt werden, die Köder aufzunehmen und sich so selbst zu impfen. Die Köder werden zusammen mit dem Mais in der Erde vergraben, damit anderes Wild nicht an diese Köder gelangt. Es werden deshalb so viele Köder ausgelegt, damit auch möglichst alle Tiere einer Rotte und nicht nur die in der Rangordnung oben stehenden Tiere die Köder aufnehmen. Nach der Köderauslage ist eine Jagdruhe von mindestens vier Tagen an den Köderplätzen einzuhalten, um den Wildschweinen eine ungestörte und vollständige Aufnahme der Köder zu ermöglichen.Die speziell für diesen Zweck hergestellten Köder dürfen keinesfalls zur Impfung von Hausschweinebeständen genutzt werden. Die Dauer der jetzt angelaufen Impfkampagne beträgt mindestens zwei Jahre. ar/jäger