Wie das Wolfsbüro des NLWKN mitteilte, ist ein Wolf in der Heide illegal getötet worden.
Der Kadaver der Wölfin sei bereis am 07. März 2018 gefunden worden.
Wolf in der Heide mit Schrot geschossen
Das Wolfsbüro des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) teilte mit, dass ihm die Tötung des Tieres durch Schrotkugeln bestätigt worden war. Es bestand der Verdacht, dass es sich bei dem bereits am 7. März gemeldeten und auf einem Feld im Landkreis Celle, in der Nähe von Bonstorf, gefundenen Kadaver um einen Wolf handelte.
Allerdings befand sich der Kadaver in einem Zustand fortgeschrittener Verwesung und Teilskelettierung, so dass er nicht zweifelsfrei als Wolf identifiziert werden konnte. Geklärt wurde dies schließlich durch eine DNA-Analyse im Senckenberg-Institut in Gelnhausen bei Frankfurt, dem nationalen Referenzlabor für Wolfsgenetik. Weitere Untersuchungen nahm das Leipniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin vor.
Wolf durch Schrotschuss getötet?
Mittlerweile liegen dem Wolfsbüro die Untersuchungsergebnisse vor. Es handelt sich dem zufolge um eine junge Wölfin, die als ein Nachkomme des Rudels Wietzendorf identifiziert wurde. In ihrem Kadaver wurden 18 Schrotkugeln gefunden.
Als Todesursache wird damit ein illegaler Abschuss angenommen. Das Polizeikommissariat Bergen hat daher ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet wegen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz (§71).
Bereits 14 tote Wölfe in Niedersachsen
Es ist der vierzehnte tote Wolf in Niedersachsen im Jahr 2018. Zwölf von ihnen kamen bei Verkehrsunfällen ums Leben, zwei wurden illegal erschossen. Der zweite getötete Wolf war Anfang April zwischen Kapern und Gartow an der Bundesstrasse 493 gefunden worden. Es handelte sich um ein erwachsenens, männliches Tier, dass eine Schussverletzung aufwies. Der Kadaver wurde ebenfalls nach Berlin verbracht.
Wolf MT06
Insgesamt wurden seit 2003 in Niedersachsen 42 Wölfe tot aufgefunden. Nur sechs von ihnen kamen durch illegalen Abschuss ums Leben. Die meisten fielen dem Verkehr zum Opfer oder starben eines natürlichen Todes. Im April 2016 wurde zudem der als „Kurti” bekannt gewordene Wolf MT6 nach amtlichem Beschluss legal getötet, da der Rüde eine Gefahr für Menschen zu werden drohte.
Illegale Wolfstötung
Für die illegale Tötung eines Wolf sieht § 71 Abs. 1 BNatSchG als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Dieser Strafrahmen orientiert sich am gleichen Strafrahmen wie bei Jagdwilderei (§ 292 StGB) und bei Zuwiderhandlungen gegen Schonzeitvorschriften (§ 38 BJagdG).