Bei Neuverpachtung der Jagd sollen künftig Deckelungen der Wildschäden vorgesehen werden. Hierzu waren im Vorfeld schon Gespräche geführt worden, an denen auch Landwirte beteiligt waren. Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag zu, der eine Deckelung des Wildschadens auf das 1,7-fache der jährlichen Jagdpacht vorsieht. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die neuen Jagdpachtverträge abzuschließen. (ar/EW/jäg)