Scharfe Verurteilung von Wolfsabschuss seitens des LJV Sachsen-Anhalt e.V.

Nach dem Abschuss eines Wolfes in Tuchheim bei Genthin zeigt sich der Landesjagdverband Sachsen-Anhalt empört. Bei dem Abschuss handelt es sich um eine Straftat.

Grauwolf

Für den Schützen, der in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk bei Genthin einen Wolf geschossen hat, werden harte Konsequenzen gefordert. Vonseiten des Verbandspräsidenten Dr. Wulf Stubbe wurde klargestellt, dass es für jeden verantwortungsbewussten Jäger völlig unverständlich sei, auf ein Exemplar einer streng geschützten Art zu schießen. Der LJV verwies darauf, dass seit der Einwanderung von Wölfen damit zu rechnen ist, dass vielfältige Informationen über den Wolf und seinen hohen Schutzstatus durch den Verband verbreitet wurden.

Wölfe unterliegen in Deutschland nicht dem Jagdrecht. Geschützt sind sie durch internationale, europäische und deutsche Schutzbestimmungen. Ein Abschuss eines Wolfs stellt eine Straftat dar, welche mit Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.