Kärnten – Falsche Verdächtigung von Tierschützerseite gegen Jäger

Als haltlos stellte sich der Vorwurf, den der Villacher Tierschutzverein einem Jäger gemacht hat, heraus. Dieser wurde angezeigt mit der Begründung, er habe einen Bock in der Dämmerung aus dem Auto erlegt.

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Es gäbe keine Anhaltspunkte auf Gesetzesverstöße. Dies gab nach tagelangen Ermittlungen die Polizei in Felden an. Die Nachforschungen waren nach einer Anzeige des Tierschutzvereins gestartet worden. Dieser machte einem Jäger zum Vorwurf, einen Bock aus dem Auto gestreckt zu haben. Wie sich herausstellte, war der Jäger jagdausübungsberechtigt in dem Revier, wo der Bock erlegt wurde. Er hatte bei dem Schuss lediglich auf der Motorhaube aufgelegt. Ein Verstoß gegen geltendes Recht wurde somit nicht begangen.