Bei einer Drückjagd im November 2007 kam es zu dem Fehlabschuss, der jetzt die Juristen beschäftigt. Ein Jäger aus Augsburg schoss einen nicht freigegebenen Hirsch der Klasse IIA. Die Jagdpächter, denen auf Grund des Fehlabschusses nun der Einser-Hirsch verwährt bleibt, fordern Schadensersatz. Der Unglücksschütze soll 7.500 Euro bezahlen. Er schiebt den Vorfall auf seine mangelnde Erfahrung und will den Betrag nicht zahlen. Nun muss das Augsburger Landgericht entscheiden.