Erstmalig nach 1971 wurde das Liechtensteiner Waffengesetz modifiziert. Grund hierfür eine Assoziierung des Landes an die Systeme von „Schengen“ und „Dublin“. Die totale Revision passt das Gesetz maßgeblich an die Gesetzgebung der Schweiz an. Dies nicht zuletzt wegen der offenen Grenze zu diesem Nachbarn. Wichtigste Änderungen sind zu verzeichnen beim Erwerb und der Übertragung von Waffen und ein generelles Waffenverbot für bestimmte Staatsangehörige. Dieses Verbot ist auf außenpolitische Gründe zurückzuführen und betrifft Angehörige folgender Staaten: Albanien, Algerien, Sri Lanka, Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Türkei und Serbien. Ausnahmebewilligungen können jedoch erteilt werden. Weitere Informationen hat die Liechtensteiner Landespolizei als zuständiges Organ in Broschüren vorliegen.