Um die Einigkeit zwischen den deutschen Landesjagdverbänden und des DJV scheint es derzeit nicht allzu rosig bestellt zu sein. Der Landesjagdverband Bayern tagt außerordentlich am 19. September 2009 in Ingolstadt, gemäß der Beschlussvorgabe des Landesjägertages in Dinkelsbühl. Aus Bedenken, die Einheit des Deutschen Jagdschutzverbandes als Vereinigung der deutschen Landesjagdverbände sei gefährdet, wollen auch andere LJV nachziehen und auf einem satzungskonformen Weg eine außerordentliche Delegiertenversammlung am 08. September abhalten und hier ihre Postulate an den DJV richten. Die Tagesordnungspunkte, welche die LJV auf ihrer gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Satzung des DJV stattfindenden Versammlung ansprechen wollen, finden Sie im folgenden zusammengetragen. Das an Herrn Borchert gerichtete Schreiben, trägt die Signatur der Vorsitzenden folgender Landesjagdverbände: Landesjagdverband Bayern e.V. , Landesjagd- und Naturschutzverband Freie und Hansestadt Hamburg e.V., Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., Landesjägerschaft Niedersachsen e.V., Vereinigung der Jäger des Saarlandes, Landesjagdverband Sachsen sowie des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V..
1. Das DJV-Präsidium wird aufgefordert, gem. Artikel 13 der DJV-Satzung die Voraussetzungen zu schaffen, dass
1.1 für das Geschäftsjahr 2010 9,00 Euro und für das Geschäftsjahr 2011 7,50 Euro pro von den Mitgliedsverbänden vertretener natürlicher Person erhoben wird. (Anm. der Red. aktuell sind es 12,00 Euro)
1.2 auch für die nachfolgenden Haushaltsjahre ein Beitrag von 7,50 Euro pro von den Mitgliedsverbänden vertretener natürlicher Person in der mittelfristigen Finanzplanung anzusetzen ist.
2. Sofortige Errichtung einer DJV-Kopf-Geschäftsstelle in Berlin. Änderung des Geschäftsstellen- und Geschäftsverteilungsplanes der DJV-Geschäftsstelle mit dem Ziel der Alleinverantwortlichkeit der DJV-Kopf-Geschäftsstelle Berlin gegenüber dem DJV-Präsidium.
3. Ausbau der DJV-Kopf-Geschäftsstelle zur alleinigen DJV-Geschäftsstelle Berlin bis 31. März 2011. Personelle Begrenzung der DJV-Geschäftsstellen auf 11 Vollzeitstellen mit einem Finanzvolumen von max. 600.000,00 Euro pro Geschäftsjahr.
4. Keine Übernahme von Sach- und Personalkosten der Stiftung „Natur und Mensch“ durch den DJV ab dem Geschäftsjahr 2013. Keine Konkurrenz der Stiftung zu den Naturschutzorganisationen / Stiftungen der Landesjagdverbände. Präsentation von Projekten sowie das Einwerben von finanziellen Mitteln nur mit Zustimmung der LJV.
5. Verpflichtung der DJV-Service und Marketing GmbH (DSM) zur sofortigen Vorlage eines Businessplanes, der
– die wirtschaftliche Unabhängigkeit gegenüber dem DJV sicherstellt
– Konkurrenzverhältnisse zu den Servicegesellschaften der Landesjagdverbände ausschließt,
– eine Übernahme von Aufgaben des DJV unter finanzieller Belastung des DJV ausschließt,
– die Vertragsfreiheit der Servicegesellschaften der Landesjagdverbände sicherstellt.
6. Abschaffung der sog. DJV-Infobriefe und Berufung von DJV-Fachausschüssen
7. Änderung der Satzung des DJV gemäß anliegender Fassung.