Schuss auf Hochsitz des Nachbarn – Förster verurteilt

Ein Forstbeamter schoss am 20. September des vergangenen Jahres auf eine Kanzel des Nachbarpächters. Nun wurde das Urteil gegen den Beamten rechtskräftig.

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Ein strafrechtliches Ende fand nun der Prozess gegen einen Forstmann aus dem Landkreis Freyung-Grafenau. Dieser hatte im vergangenen Spätsommer mit seiner Büchse auf den Hochsitz eines Reviernachbarn geschossen. Die Kugel des Beamten hatte die Frontscheibe der Ansitzeinrichtung durchschlagen und sich in eine hinter dem Sitz stehende Fichte gebohrt. Zuerst ermitteltete die Kriminalpolizei wegen eines versuchten Tötungsdeliktes, was aber hinfällig wurde, da der Förster glaubhaft versichern konnte er habe sich vergewissert, dass der Hochsitz leer sei. Als Grund für sein Verhalten gab der Schütze auch in der Entschuldigung an den Nachbarpächter an, dass sich viel Ärger in ihm angestaut habe. Das Urteil, 4.500 Euro Strafe (90 Tagessätze) und somit der Verlust der waffenrechtlichen Erlaubnis wurden nun rechtskräftig. Außerdem wurde der Forstbeamte strafversetzt.