Lesen Sie hier das komplette Interview1848: Jagdrecht steht dem Eigentümer von Grund und Boden zu. Jeder darf auf seinem Eigentum jagen. Dies führt zur fast vollständigen Ausrottung der Wildtiere und außerdem zur Gefährdung anderer Personen. Deswegen Beschränkung durch Polizeiverordnungen. Danach Entwicklung zu bestimmten flächenmäßigen Mindestgrößen. Um 1920 und später dann die Entwicklung von landesgesetzlichen Regelungen, wobei Jagdrecht und Jagdausübungsrecht getrennt werden.
Quelle: Die Wurzeln des Bundesjagdgesetzes von Ltd. Ministerialrat a.D. Dr. Paul Leonhardt in Schriftenreihe des Landesjagdverbandes Bayern „Jagdkultur gestern, heute, morgen“ (Hrsg. 2008)