Wie das Gericht am vergangenen Freitag mitteilte, gab es damit dem Eilverfahrensantrag eines Hundehalters aus Tambach-Dietharz statt. Seine Jagdhunde hatten auf einem Nachbargrundstück ein Meerschweinchen getötet und ein Kaninchen vertrieben. Daraufhin hatte die Stadt Tambach-Dietharz einen Wesenstest der Hunde veranlasst. Das Gericht hat den Angaben zufolge entschieden, dass einer solchen Anordnung in Thüringen die erforderliche Ermächtigungsgrundlage fehlt. Laut Thüringer Gefahr-Hundeverordnung kann ein Hundehalter nicht dazu verpflichtet werden, seinen Hund selbst einem Wesenstest zu unterziehen. Von dem Hundehalter könne lediglich verlangt werden, die Begutachtung seiner Tiere zu dulden und die Kosten für diese Maßnahme zu tragen. ar