Brandenburg: Wachstumsbranche Wald

Das Brandenburger Forstministerium fördert aus Mitteln der Walderhaltungsabgabe Erstaufforstungen, die Schaffung von Waldrändern sowie die Rekultivierung von Landschaftsschäden.

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Die Walderhaltungsabgabe dient dem Ausgleich von durch Waldumwandlungen verursachten nachteiligen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und nachteiligen Wirkungen auf die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes. Aus diesen Mitteln gewährt das Land Zuwendungen im Rahmen der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses. Dies ist neben der finanziellen Unterstützung durch Beteiligung von Bund und Land unterstützten Projekten zur Bewirtschaftung des Waldes eine weitere Möglichkeit der Förderung. Einen Förderantrag kann jeder Flächeneigentümer im Land stellen. Dafür halten die Bewilligungsbehörde des Landesbetriebs Forst Brandenburg und die Oberförstereien entsprechende Formulare bereit. Ab sofort besteht auch die Möglichkeit, die Förderanträge direkt aus dem Netz herunterzuladen. Unter der Internetadresse des Ministeriums sind weitere Informationen zur Walderhaltungsabgabe sowie zu weiteren Fördermöglichkeiten abrufbar. Bei fachlichen Fragen und der Antragstellung beraten die Revierförster vor Ort. Anträge nimmt die Bewilligungsbehörde im Landesbetrieb Forst Brandenburg in der Waldstraße 2 in 16798 Fürstenberg/Havel, entgegen (mil). Die Möglichkeit zum Download von Förderanträgen finden Sie im angehängten Link.

http://www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb2.c.449516.de