Thüringen: Forstminister mahnt zum Schutz bei der Waldarbeit.

Reinholz: „Bei Waldarbeiten unbedingt Arbeits- und Unfallschutz beachten!“

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Trotz des technologischen Fortschritts und der strengen Arbeitsschutzregeln ist die Waldarbeit eine sehr gefährliche und unfallträchtige Tätigkeit. Arbeitssicherheit ist nur durch konsequente Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und der sicheren Beherrschung der Arbeitsabläufe zu erreichen. Ich appelliere eindringlich an alle Waldbesitzer, Waldarbeiter, Forstdienstleister und im Wald tätige Privatpersonen, die gültigen Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten und vorgeschriebene Arbeitsschutzausrüstung zu verwenden. Ich empfehle insbesondere aus Anlass der Unfälle der vergangenen Woche – dringend, die Schulungsangebote zur Arbeitssicherheit mittels der Mobilen Waldbesitzerschule zu nutzen, betont Thüringens Forstminister Jürgen Reinholz. Die Mobile Waldbesitzerschule ist ein gemeinsames Angebot des Thüringer Waldbesitzerverbandes und des Forstlichen Bildungszentrums Gehren. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz unterliegt bei der Waldarbeit, ob im Privat-, Körperschafts- oder Staatswald, strengen Gesetzesauflagen und Unfallverhütungsvorschriften. Prävention ist das oberste Gebot! Die Waldarbeiter der staatlichen Forstämter werden regelmäßig intensiv in den Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften unterwiesen. Zusätzlich weisen die staatlichen Revierleiter vor Beginn einer neuen Tätigkeit auf die besonderen Gefahren vor Ort hin. Jeder Waldarbeiter der Landesforstverwaltung besitzt eine persönliche Schutzausrüstung, um bestmöglich gegen Unfälle gewappnet zu sein. Für betriebsfremde Personen, wie Selbstwerber (Personen, die Holz eigenständig für ihre Zwecke, also nicht gewerblich, im Wald aufarbeiten) oder forstliche Lohnunternehmer, gilt bei der Waldarbeit hinsichtlich des Arbeitsschutzes das Regelwerk der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Für die nach PEFC zertifizierten Waldflächen werden die Sicherheitsvorschriften ab 2013 verschärft. Private Selbstwerber müssen dann einen qualifizierten Motorsägenlehrgang nachweisen. (PM)