DJV: In Sachsen dürfen Kormorane auch weiter unter bestimmten Voraussetzungen erlegt werden. Das Kabinett stimmte am Dienstag einer Entfristung der am Jahresende auslaufenden Sächsischen Kormoranverordnung zu, wie Umweltminister Frank Kupfer (CDU) in Dresden mitteilte. Damit werde weiter erlaubt, Kormorane zum Schutz von Fischbeständen in Teichen und Flüssen zu erlegen. Zudem dürfe wie bisher die Entstehung von Brutkolonien außerhalb der Brutzeit verhindert werden. Laut Kupfer geht es nicht um einen Abschuss in Größenordnungen, sondern darum, die Vögel von den Gewässern fernzuhalten. Bejagen dürfen die Vögel natürlich nur Besitzer eines Jagdscheins und nur in einem 200-Meter-Umkreis rund um die Fischteiche. Vom 1. April bis 15. August gilt eine Schonzeit. Dann ist der Abschuss nur per Sondergenehmigung möglich. Zudem dürfen die Gelege der Vögel nicht zerstört werden.