Die beiden JÄGER-Leser Frank D. und Stefan G. wollten in diesem Jahr zur Rehbockjagd nach Tschechien. Für die dortige Jagderlaubnis war eine Versicherungsbestätigung in tschechischer Sprache des deutschen Jagdhaftpflichtversicherers erforderlich. Frank D. schrieb seinen Versicherer, die Gothaer, an und erhielt das gewünschte Dokument nach einem Tag. Stefan G. musste etwas länger auf die Antwort warten. Nach acht Tagen schließlich meldete sich die HDI Gerling, dass es nicht möglich sei, eine solche Bestätigung auszustellen: Hierzu müssen Sie ein Übersetzungsbüro auf Ihre Kosten beauftragen.
Weshalb dieser Einstieg in den diesjährigen JÄGER-Versicherungsvergleich? Mitteilungen wie die der beiden Tschechien-Jäger erreichen den JÄGER häufiger. Sie zeigen, dass hinter den nackten Zahlen Deckungssumme und Jahresprämie sich Vermögen und Unvermögen der Versicherer verbergen. Wie schnell und kompetent werden Schäden abgewickelt? Wie ist es um den Service bestellt, nachdem die Unterschrift unter dem Vertrag getrocknet ist? Naturgemäß kann ein Versicherungsvergleich solche Fragen nicht beantworten. Auf der anderen Seite bemängeln insbesondere kleinere Jagdhaftpflichtversicherer seit Jahren, sie würden bei der Bewertung ungerecht behandelt. Doch wie sollen subjektive Erlebnisse einzelner Kunden in einen möglichst objektiven Vergleich einfließen? Wir baten einen der Versicherer, der sich alle Jahre wieder beschwert hatte, darum, Vorschläge für neue Kriterien zu entwickeln. Der vereinbarte Liefer-termin lief ab, Vorschläge kamen nicht. Wie auch. Es ist leichter, Kritik zu üben, als Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten.
Gleichwohl haben wir in diesem Jahr die Kriterien ein wenig geändert. Die meisten Versicherer haben in den letzten Jahren ihre Bedingungswerke überarbeitet. So ist heute zum Beispiel in den meisten Bedingungen die Erbenklausel, die die Fortsetzung der Versicherung nach dem Tod des Jagdpächters regelt, enthalten. Auch die Absicherung der Produkthaftpflicht, die beim Verkauf von Wildbret oder dergleichen wichtig werden kann, ist endlich in annähernd allen Bedingungen Standard. Beide bisherigen Kriterien können also im JÄGER-Vergleich entfallen.
Eine relativ neue Forderung des Marktes, also der Kunden, ist die so genannte Ausfalldeckung. Wenn der Schädiger nicht mehr zahlen kann weil er eine zu geringe Deckungssumme abgeschlossen hat und bei ihm selbst auch nichts mehr zu holen ist , dann tritt die eigene Haftpflichtversicherung ein, allerdings auch nur bis zur Höhe der dort abgeschlossenen Deckungssumme. Wichtig kann eine Ausfalldeckung bei größeren Schäden, beispielsweise bei Schussverletzungen mit Folgeschäden, werden.
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