Weitere Verschärfung des Waffengesetzes ist abwegig
Der Landesjagdverband Niedersachsen lehnt den Vorstoß des Landesvorstands der niedersächsischen Grünen zur Verschärfung des Waffengesetzes ab. Legalwaffenbesitzer würden unter unzulässigen Generalverdacht gestellt
Niedersachsens Grüne wollen alle Schusswaffen aus Häusern und Wohnungen verbannen. In einem Leitantrag des Landesvorstands für den Parteitag am 3. Dezember fordert die Partei ein strengeres Waffengesetz, das „ein generelles Verbot der Lagerung von Schusswaffen in Privathaushalten“ enthalten soll, so berichtete die Hannoversche Allgemeine Zeitung.
Verschärfung des Waffengesetzes stößt auf Unverständnis
Dies stößt bei der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) auf Unverständnis und Ablehnung.
„Wer sich ernsthaft Gedanken um die Innere Sicherheit macht, muss sich auf die illegalen Waffen konzentrieren“, so Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen. „Verschärfungen des Waffengesetzes zu fordern ist hingegen reiner Populismus, denn das Problem sind die illegalen Waffen und diesem Problem wird man nicht Herr, indem man zuverlässige und gesetzestreue Legalwaffenbesitzer – insbesondere Jäger und Schützen – unter einen unzulässigen Generalverdacht stellt“, so Dammann-Tamke weiter.
Deutschland habe bereits jetzt eines der schärfsten und restriktivsten Waffengesetze in Europa – insbesondere auch was die Aufbewahrung von Waffen angeht.
Verschärfung des Waffengesetzes für Jäger und Sportschützen ist unsinnig
„Jäger und Sportschützen in Deutschland sind sich gleichermaßen ihrer hohen Verantwortung und Sorgfalt als legale Waffenbesitzer gegenüber der Gesellschaft bewusst“, so Dammann-Tamke abschließend. Der Landesvorstand der Grünen Niedersachsen hatte bekannt gegeben, dass auf deren Landesdelegiertenkonferenz Anfang Dezember ein Leitantrag zur Verschärfung des Waffengesetzes behandelt werden soll. Unter anderem soll es hierin um ein generelles Verbot der Lagerung von Schusswaffen in Privathaushalten gehen.
Novellierung des Bundesjagdgesetzes
Dabei trat erst auf Bundesebene die Novellierung Bundesjagdgesetzes in Kraft. Der Einsatz von halbautomatischen Jagdgewehren mit Wechselmagazin ist somit wieder erlaubt.
Die Änderung war notwendig geworden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in zwei Urteilen vom 7. März 2016 die Verwendung von halbautomatischen Waffen mit austauschbarem Magazin bei der Jagd für unzulässig erklärt hatte. Das Urteil hatte für erhebliche Verunsicherung bei Jägern und Waffenbehörden gesorgt.
Der Gesetzgeber hat zügig reagiert und stellt jetzt wieder Rechtssicherheit für Besitzer von halbautomatischen Langwaffen mit Wechselmagazin her.