Notzeit in einigen Teilen Mecklenburg-Vorpommerns ausgerufen

Auf Grund der lang anhaltenden Frostperiode mit hohem, teils stark verdichtetem Schnee wurde bis auf Widerruf eine Notzeit für Schalenwild in einigen Kreisen Mecklenburg-Vorpommerns ausgerufen.

Freezing Temperatures Hit Germany

Laut der Obersten Jagdbehörde Mecklenburg-Vorpommerns haben bisher folgende Kreise die Notzeit festgelegt: Müritz, Parchim und Mecklenburg-Strelitz. Es ist nicht damit zu rechnen, dass in den nächsten Tagen weitere Landkreise folgen werden.

Damit sind alle Jagdausübungsberechtigten im Rahmen des Jagdschutzes nach § 23 Bundesjagdgesetz verpflichtet, das Wild entsprechend den regionalen Bedingungen angemessen und artgerecht zu füttern.

Wir haben hier alles Wichtige zum Thema Fütterung für Sie zusammengestellt.

Aus einem Schreiben des Ordnungsamtes Parchim an die Jagdausübungsberechtigten geht Folgendes hervor:
 

  • im Umkreis von 200 Meter einer Futterstelle ist das Erlegen von Wild verboten
  • Äsungsflächen anlegen, beispielsweise durch das Freischleppen von Wildäckern, Waldschneisen und ähnlichen Flächen
  • es dürfen keine Futterstellen im Umkreis von 1000 Meter um Schweinehaltungsbetrieben oder Freilandhaltungen von Schweinen, zum Beispiel in gesetzlich geschützten Biotopen, angelegt werden
  • kein Nass- und Kraftfutter, keine Küchenabfälle, sondern vorrangig Raufutter verwenden
  • Futtermittel, die nicht sicher sind (durch Verunreinigungen wie Schädlinge, Schimmelbefall und ähnliches), dürfen nicht an Wild verfüttert werden

Waldbesucher werden gebeten, sich im Wald ruhig zu verhalten, Waldwege nicht zu verlassen und die Hunde anzuleinen, damit das Wild nicht beunruhigt wird.

Vorsorglich wird darauf verwiesen, dass nach § 41 Abs. 2 Nr. 1 LjagdG ordnungswidrig handelt, wer während der Notzeit nicht für ausreichende und artgerechte Fütterung sorgt.