Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) plant einen Gesetzentwurf, welcher die ursprünglichen Jagdzeiten auf Wildgänse in EU-Vogelschutzgebieten in eine Intervalljagd ändern soll.
Den umstrittenen Vorschlag begründet Minister Meyer, indem er sich auf die Verantwortung für den Schutz der nordischen Gänsearten in den niedersächsischen Rastgebieten beruft.
Aller Voraussicht nach soll der Gesetzentwurf im Juni im Landtag beraten werden. Die bisher vorgeschlagenen Änderungen der Jagdzeiten betreffen die Monate des Vogelzuges: Oktober und November.
Innerhalb dieser Monate würde die Jagd- und Schonzeit im Rhythmus von zwei Wochen stetig wechseln. Betroffen wäre nach den Vorstellungen von Minister Meyer die Jagd in den Hauptrastgebieten der EU-Vogelschutzgebiete. Ziel sei den Tieren zusätzliche Schonzeiten zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig eine Bejagung möglichen zu machen.
Die Meinungen hierzu gehen weit auseinander, sowohl bei Jägern als auch Naturschutzverbänden. Für den Zusammenschluss unabhängiger Naturschutzgruppen „Wattenart“ ist der Entwurf von Minister Meyer nicht mit dem Artenschutz vereinbar.
Manfred Knake, Pressesprecher von „Wattenart“ hält es für nicht nachvollziehbar, dass Jäger in Vogelschutzgebieten töten dürfen, während selbst das Betreten für Normalbürger grundsätzlich verboten ist. Knake sieht in einem zweiwöchigem Wechsel zwischen Jagd- und Schonzeit die Gefahr der Dauerbeunruhigung der Wildgänse. Eine Intervalljagd könnte die Gänse zu sehr schwächen und ein Risiko für ihren Weiterflug in andere Gebiete darstellen.
Der Justitiar Clemens Hons der Landesjägerschaft Niedersachsen hält die Änderung der Jagd- und Schonzeiten für „nicht nachvollziehbar“. Dafür seien die Bestandszahlen zu hoch, außerdem greife die Intervalljagd in das Jagdausübungsrecht und das Eigentumsrecht ein. Zudem haben laut Angaben der Landesjägerschaft bereits nicht heimische Arten begonnen einheimische Gänse zu verdrängen. Das geplante Gesetz würde daher diesen Zustand nur noch verschlimmern, so Hons.
Die Landesjägerschaft hält es daher für möglich, gerichtlich gegen eine Einführung der Intervalljagd in EU-Vogelschutzgebieten vorzugehen. Nach Meinung des LJV soll die Landesregierung zunächst erst eine bereits laufende 1,2 Millionen Eure teure wissenschaftliche Beobachtung abwarten, bevor ein solches Gesetz beschlossen werden kann. Anhand dieser Beobachtung sei es unter anderem möglich, Rückschlüsse auf die Auswirkungen einer Intervalljagd auf die Population der Wildgänse zu ziehen.