Die Volksinitiative war bereits erfolgreich – Auch der Landtag wird sich erneut mit dem Gesetz befassen müssen.
Gegen das vor einem Jahr verabschiedete und heftig umstrittene NRW-Landesjagdgesetz sind neben zahlreichen fachgerichtlichen Klagen jetzt auch zwei Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden. Prozessbevollmächtigte sind der Rechtsexperte Prof. Dr. Johannes Dietlein vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sowie der Rechtsanwalt Hans-Jürgen Thies aus Hamm. Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen unterstützt die Verfassungsbeschwerden.
LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg: „Damit gehen die nordrhein-westfälischen Jäger wie angekündigt auch juristisch gegen das Landesjagdgesetz vor. Es ist eigentumsschädlich, ideologisch geprägt, richtet sich gegen bewährte jagdliche Praxis und missachtet den Einsatz der Jagd für Artenvielfalt und ungeteilten Tierschutz.“
Gleichzeitig wendet sich der Landesjagdverband mit seinen Partnern des ländlichen Raumes mit dem Instrument der Volksinitiative weiter politisch gegen das Gesetz. Die für den Erfolg erforderlichen 66.500 behördlich testierten Unterschriften hat der LJV bereits zusammen. Bis zum Sommer sollen mehr als 100.000 Unterschriften zusammenkommen. Damit wird sich der nordrhein-westfälische Landtag in absehbarer Zeit erneut mit dem von Anfang an umstrittenen Gesetz der rot-grünen Koalition in Düsseldorf befassen müssen.
PM Landesjagdverband