Böcke und Besonderheiten
In immer mehr Bundesländern wird die Jagdzeit auf Rehböcke bis in den Winter hinein verlängert, um sie auf Gesellschaftsjagden bejagen zu können.
Davon verspricht man sich insgesamt eine höhere Rehwildstrecke, weil weniger genau angesprochen werden muss. Wir haben einmal zusammengestellt, wo Sie auf der Drückjagd Böcke frei hätten. Zudem haben wir für Sie die Besonderheiten, die für die Drückjagd in einigen Bundesländern gelten, zusammengefasst.
Wo sind die Böcke frei?
Bundesland | Jagdzeit |
Baden-Württemberg | bis 31.01. |
Bayern | bis 15.10. |
Brandenburg | bis 31.12. |
Hessen | bis 15.10. |
Mecklenburg-Vorpommern | bis 15.10. |
Niedersachsen | bis 31.01. |
Nordrhein-Westfalen | bis 15.01. |
Rheinland-Pfalz | bis 31.01. |
Saarland | bis 15.01. |
Sachsen | bis 31.01. |
Sachsen-Anhalt | bis 15.10. |
Schleswig-Holstein | bis 31.01. |
Thüringen | bis 15.10.*1 |
*1 bei Gesellschaftsjagden 16.10. – 15.01.
WO GELTEN BESONDERHEITEN?
Bundesland | eventuelle Besonderheiten |
Baden-Württemberg | Es gelten die Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes. |
Bayern | Es gelten die Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes. |
Brandenburg | Es gelten die Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes. |
Hessen | Keine Drückjagden in Notzeiten und bei hohen Schneelagen. |
Mecklenburg-Vorpommern | Keine Drückjagden in Notzeiten; Verbot von Drück- und Treibjagden vom 11. Januar bis 31. Juli. |
Niedersachsen | Schalenwild, außer Schwarzwild, darf nicht bejagt werden, wenn im Jagdbezirk gefüttert wird. |
Nordrhein-Westfalen | Es gelten die Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes. |
Rheinland-Pfalz | Keine Bewegungsjagd bei Mondschein oder wenn das Wild durch besondere Umstände (z.B. verharschter Schnee) einer erhöhten Verletzungsgefahr ausgesetzt ist. |
Saarland | Treibjagd*2 auf Rotwild ist unzulässig, keine Drückjagden in Notzeiten. |
Sachsen | Keine Jagd auf Wild, das durch Naturkatastrophen in Not geraten ist, es sei denn, dass die Not des Wildes nur durch Erlegen beendet werden kann. |
Sachsen-Anhalt | Es gelten die Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes. |
Schleswig-Holstein | Es gelten die Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes. |
Thüringen | Die Jagd auf Schalenwild, mit Ausnahme von Schwarzwild, darf nicht als Treibjagd*1 ausgeübt werden. |
*2 Eine Jagd, an der höchstens zehn Schützen und nicht mehr als drei weitere Personen teilnehmen, die ohne stöbernde Hunde ruhig drücken, gilt nicht als Treibjagd.
*3 Treibjagd ist jede Gesellschaftsjagd, bei der das Wild durch Treiber oder sonstige Hilfspersonen unter Einsatz von Hunden den Schützen zugetrieben wird.