Böcke und Besonderheiten

In immer mehr Bundesländern wird die Jagdzeit auf Rehböcke bis in den Winter hinein verlängert, um sie auf Gesellschaftsjagden bejagen zu können.

Rehwild (Symboldbild) Böcke dürfen bereits in acht von 13 Flächen-Bundesländern auf der herbstlichen Drückjagd erlegt werden. ©Silvio Heidler

Rehwild (Symboldbild) Böcke dürfen bereits in acht von 13 Flächen-Bundesländern auf der herbstlichen Drückjagd erlegt werden. ©Silvio Heidler

Böcke und Besonderheiten

In immer mehr Bundesländern wird die Jagdzeit auf Rehböcke bis in den Winter hinein verlängert, um sie auf Gesellschaftsjagden bejagen zu können.

Davon verspricht man sich insgesamt eine höhere Rehwildstrecke, weil weniger genau angesprochen werden muss. Wir haben einmal zusammengestellt, wo Sie auf der Drückjagd Böcke frei hätten. Zudem haben wir für Sie die Besonderheiten, die für die Drückjagd in einigen Bundesländern gelten, zusammengefasst.

Wo sind die Böcke frei?

BundeslandJagdzeit
Baden-Württembergbis 31.01.
Bayernbis 15.10.
Brandenburgbis 31.12.
Hessenbis 15.10.
Mecklenburg-Vorpommernbis 15.10.
Niedersachsenbis 31.01.
Nordrhein-Westfalenbis 15.01.
Rheinland-Pfalzbis 31.01.
Saarlandbis 15.01.
Sachsenbis 31.01.
Sachsen-Anhaltbis 15.10.
Schleswig-Holsteinbis 31.01.
Thüringenbis 15.10.*1

*1 bei Gesellschaftsjagden 16.10. – 15.01.

WO GELTEN BESONDERHEITEN?

Bundeslandeventuelle Besonderheiten
Baden-Württemberg

Es gelten die Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes.

Bayern

Es gelten die Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes.

Brandenburg

Es gelten die Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes.

Hessen

Keine Drückjagden in Notzeiten und bei hohen Schneelagen.

Mecklenburg-Vorpommern

Keine Drückjagden in Notzeiten; Verbot von Drück- und Treibjagden vom 11. Januar bis 31. Juli.

Niedersachsen

Schalenwild, außer Schwarzwild, darf nicht bejagt werden, wenn im Jagdbezirk gefüttert wird.

Nordrhein-WestfalenEs gelten die Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes.
Rheinland-Pfalz

Keine Bewegungsjagd bei Mondschein oder wenn das Wild durch besondere Umstände (z.B. verharschter Schnee) einer erhöhten Verletzungsgefahr ausgesetzt ist.

Saarland

Treibjagd*2 auf Rotwild ist unzulässig, keine Drückjagden in Notzeiten.

Sachsen

Keine Jagd auf Wild, das durch Naturkatastrophen in Not geraten ist, es sei denn, dass die Not des Wildes nur durch Erlegen beendet werden kann.

Sachsen-Anhalt

Es gelten die Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes.

Schleswig-Holstein

Es gelten die Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes.

Thüringen

Die Jagd auf Schalenwild, mit Ausnahme von Schwarzwild, darf nicht als Treibjagd*1 ausgeübt werden.

*2 Eine Jagd, an der höchstens zehn Schützen und nicht mehr als drei weitere Personen teilnehmen, die ohne stöbernde Hunde ruhig drücken, gilt nicht als Treibjagd.

*3 Treibjagd ist jede Gesellschaftsjagd, bei der das Wild durch Treiber oder sonstige Hilfspersonen unter Einsatz von Hunden den Schützen zugetrieben wird.