Französischer Jagdschein im Süden anerkannt
Nach Rheinland-Pfalz erkennt seit kurzem auch Baden-Württemberg den französischen Jagdschein an. Wenn der Interessent das „permis de chasser“ nach 1976 erlangte und eine zusätzliche Schießprüfung absolviert, kann er für ein- oder drei Jahre einen Ausländerjagdschein lösen. Damit ist er auch in Deutschland pachtfähig.
Die Schießprüfung wird in Frankreich bei der Jägervereinigung Bas-Rhin 67 abgelegt und entspricht den Anforderungen der Jägerprüfung in Rheinland-Pfalz: 5 Treffer von 10 Schüssen mit der Flinte auf den Rollhasen. 60 von 100 Ringen beim Schießen mit der Büchse, dabei werden 3 Schuss sitzend aufgelegt auf den stehenden Keiler, 4 Schuss stehend auf den Rehbock und 3 Schuss stehend auf den flüchtigen Keiler abgegeben.
Der Landesjagdverband Baden-Württemberg begrüßte diese einfache Regelung und wies darauf hin, dass er sich jahrelang für dies Ziel eingesetzt habe.
tp