ASP im Rhein-Neckar-Kreis: Lockerung vom Jagdverbot?

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Das ASP-Geschehen in Deutschland bleibt dynamisch. Der Rhein-Neckar-Kreis stellt nun die aktuellen Maßnahmen vor. Foto: Pixabay/Toxal

Ab Montag wird der Bau eines Wildschutzzaund zwischen Hemsbach und Hüttenfeld beginnen. Gleichzeitig haben die Behörden das Jagdverbot in der Region gelockert. Es wurden bisher keine weiteren Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildtieren festgestellt.

Der Rhein-Neckar-Kreis hat seine Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der ASP erneut angepasst. Diese wurden am Freitag veröffentlicht und treten am 7. September in Kraft. Die neuen Regelungen betreffen vor allem die Jagdausübung in den Sperrzonen, wie aus einer Mitteilung der zuständigen Veterinärbehörde hervorgeht.

Keine weiteren ASP-Fälle im Rhein-Neckar-Kreis entdeckt

In der Sperrzone II galt bisher ein striktes Jagdverbot. Ziel war es, die Wildschweinpopulation nicht aufzuschrecken. Da bei intensiven Suchaktionen keine weiteren ASP-infizierten Tiere gefunden wurden und die Zäune die Wanderung der Wildschweine einschränken, hat sich die Situation laut dem Rhein-Neckar-Kreis verändert. Unter strengen Biosicherheitsvorgaben ist die Jagd auf Schalen- und Raubwild bei Tageslicht im Offenland in Sperrzone II wieder erlaubt, ausgenommen sind dabei die Gebiete um Hemsbach, Laudenbach und Weinheim-Sulzbach.

Strenge Auflagen im Kampf gegen die Tierseuche bleiben bestehen

Die Jagdausübung ist weiterhin an strenge Auflagen gebunden. So muss zum Beispiel ein Mindestabstand zu Wäldern und Wildschweinruhezonen eingehalten werden. Die Jagd darf nur bei Tageslicht und unter Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen wie der Desinfektion von Kleidung und Fahrzeugen erfolgen.

Das Landratsamt erinnert alle Waldbesucher, sich an die aktuell geltenden Vorschriften in der Sperrzone II zu halten. Freizeitaktivitäten, die Wildschweine stören könnten, sind untersagt. Das Betreten oder Befahren von unbefestigten Waldwegen ist ebenfalls weiterhin verboten, und für Hunde gilt Leinenpflicht. Diese Maßnahmen sollen die Verbreitung der ASP minimieren.

Der Bau von mobilen Elektrozäunen im Rhein-Neckar-Kreis schreitet außerdem voran. Ab dem 9. September wird ein Team von Forst BW, unterstützt von der Straßenmeisterei, entlang der Landesstraße 3110 zwischen Hüttenfeld und Hemsbach mit dem Aufbau der Zäune beginnen. Weitere Maßnahmen werden derzeit in Zusammenarbeit mit dem baden-württembergischen Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie hessischen Behörden abgestimmt, wie Dezernentin Doreen Kuss erklärt. Im Kampf gegen die ASP ist weiterhin eine länderübergreifende Zusammenarbeit von höchster Relevanz, um die Tierseuche nachhaltig zu bekämpfen.